Steuerliche Förderung denkmalgeschützter Immobilien
Anleger haben verschiedene Motive, in Immobilien zu investieren: Altersvorsorge, Einkunftserzielung, Vermögensaufbau und Risikostreuung sind nur einige Gründe, sein Geld in Immobilien zu investieren. Als weiterer Aspekt kommt hinzu, dass insbesondere Besserverdienende mit dem Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie oder eines Gebäudes in einem Sanierungsgebiet unter besonderen Umständen auch Steuern sparen können. Hier bieten die § 7h und 7i des Einkommensteuersteuergesetzes noch interessante Abschreibungsmöglichkeiten, wenn das Objekt vermietet wird:
- Sanierungs-/Modernisierungskosten für die Erhaltung bzw. Erneuerung des Gebäudes können über insgesamt zwölf Jahre wie folgt abgeschrieben werden: 8 Jahre mit 9% und weitere 4 Jahre mit 7%.
- Der Kaufpreisanteil auf die Altbausubstanz kann zusätzlich abhängig vom Baujahr linear abgeschrieben werden (Baujahr bis 1924 40 Jahre mit 2,5% bzw. bei Baujahr ab 1925 2% für 50 Jahre. Der anteilige Kaufpreis für Grund und Boden ist nicht absetzbar.
In den Kaufverträgen wird aus steuerrechtlichen Gründen der Kaufpreis entsprechend aufgeteilt, wobei naturgemäß ein besonders hoher Anteil auf den Sanierungsanteil fällt.
Viele Bauträger haben sich darauf spezialisiert, Denkmalschutzimmobilien als Komplettpaket zu verkaufen. Sie erwerben die unsanierte Immobilien wie beispielsweise alte Gutshöfe oder Fabrikgebäude, projektieren den Umbau in Wohnungen oder die Modernisierung, kümmern sich um den Eintrag in die Denkmalschutzliste und führen die komplette Sanierung des Objektes durch.
Trotzdem sind für den Erwerber einige Dinge zu beachten. Daher raten wir unbedingt, die Investition in eine Denkmalschutzimmobilie von einem Steuerberater begleiten zu lassen. Dieser kann die möglichen Steuervorteile aufgrund des persönlichen Einkommens ermitteln und kennt die Voraussetzungen für deren Erlangung (z.B. sollte der Erwerb der Immobilie unbedingt vor Beginn der Sanierung erfolgen).




