Aktuelle Förderung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen

Bei Investitionen in Wohngebäude kommen schnell größere Beträge zusammen, die nicht jeder auf der hohen Kante frei verfügbar hat. Egal ob Sie eine Immobilie modernisieren, sanieren, bauen oder kaufen möchten: Für viele Maßnahmen an Wohnimmobilien kann ein Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Finanzierung mit zinsverbilligten Krediten oder Zuschüssen erleichtern. Es gibt aber auch einiges zu beachten, um die Förderung nicht zu gefährden. Die wichtigste Regel lautet, dass der Antrag bei der KfW vor Vorhabensbeginn über ein Kreditinstitut nach Wahl zu stellen ist. Das Kreditinstitut prüft Bonität, Sicherheiten und Kostenrahmen für das Vorhaben und führt auch das Darlehenskonto nach der Gewährung durch die KfW (Hausbankverfahren).

Seit 01.04.2009 werden folgende wohnwirtschaftliche Programme von der Kreditanstalt für Wiederaufbau angeboten:

Wohneigentumsprogramm (124)

Das Wohneigentumsprogramm wird für Kunden angeboten, die ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen. Voraussetzung ist die Eigennutzung der Immobilie.

Wohnraum moderisieren (141)

Dieses Programm bietet sich für Immobilieneigentümer an, die ein Haus oder eine Wohnung sanieren oder modernisieren möchten. Auch wer seine Wohnung und das Wohnumfeld altersgerecht gestalten möchte, findet hier das passende Förderangebot (Programmvariante "Altersgerecht umbauen".)

Energieeffizient Sanieren (151/152)

Für Kunden, die ihren Altbau so sanieren, dass zum Heizen nur noch wenig Energie benötigt wird, gibt es das neue Programm Energieeffizient Sanieren. Gefördert werden auch einzelne Maßnahmen (Heizung, Dämmung, Lüftung, Fenster), die den Energieverbrauch senken. Wer hierfür keinen Kredit benötigt, kann einen Zuschuss beantragen.

Energieeffizient Bauen (153/154)

Dieses Programm ist für Kunden, die ein KfW-Effizienzhaus oder ein Passivhaus bauen oder erwerben möchten. Das Programm ersetzt das bisherige Programm "ökologisch Bauen".

Weitere Informationen zu den einzelnen Programmen der KfW finden Sie unter dem Punkt "öffentliche Förderung".