Festdarlehen mit Tilgungsaussetzung

Tilgungsaussetzung
im Rahmen der Immobilienfinanzierung


Wie die Mode, unterliegt auch der Markt für Finanzdienstleistungsprodukte immer wiederkehrenden Trends und Entwicklungen. Neben dem Dauerrenner Bausparvertrag macht der Begriff der Tilgungsaussetzung aktuell wieder von sich reden. Was genau bedeutet denn überhaupt Tilgungsaussetzung?

Die finanzierende Bank stellt dem Darlehensnehmer lediglich die anfallenden Zinsen in Rechnung. Anstatt die Darlehenssumme direkt durch eine monatliche oder jährliche Tilgung zu reduzieren, spart der Darlehensnehmer einen entsprechenden Betrag in ein Tilgungsersatzmittel, das sogenannte Tilgungssurrogat, ein. Die Ansprüche aus dem jeweiligen Ersatzmittel werden dann normalerweise an die finanzierende Bank abgetreten. Dabei stehen dem Darlehensnehmer folgende Produkte zur Auswahl:

  • Lebensversicherung
  • Bausparvertrag
  • Investmentfonds.

Neben diversen steuerlichen Konstrukten und Modellen, steht bei der Tilgungsaussetzung auch immer der Gedanke des Zinsdifferenzgeschäftes im Vordergrund. Konkret bedeutet dies, dass der Darlehenszins niedriger ist, als der Zins, den das Ersatzmittel erwirtschaftet. Gerade in Bezug auf die zu erwartende Rendite könnten die oben genannten Produkte unterschiedlicher aber nicht sein.

Durch den Wegfall des Steuerprivilegs und die sukzessive zurückgehenden Renditen hat die Lebensversicherung als Tilgungsersatz deutlich an Bedeutung verloren.

Mit dem Thema Bausparvertrag haben wir uns im Rahmen unserer FDS-FinanzInfo zuletzt im Februar 2003 beschäftigt. Seitdem hat sich an unserer grundsätzlichen Einschätzung aber nichts verändert.

Der Tilgungsersatz durch Investmentfonds wird im Vergleich zu den ersten beiden Alternativen nur sehr selten genutzt. Dabei sind seit kurzem neue Investmentfonds auf dem Markt. Diese Fonds werden auf ein bestimmtes Fälligkeitsdatum hin gemanagt (Ablaufmanagement). Der Fonds legt am Anfang seiner Laufzeit in renditestärkere, risikoreiche Anlageformen an und schichtet bei Näherrücken des Fälligkeitsdatums in renditeschwächere, risikoärmere Wertpapiere um.

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