Energieeffizient Bauen (153/154)

Was wird gefördert?

Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb neuer Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime (KfW-Effizienzhäuser 55 oder 70 nach EnEV 2007). Als Herstellung gilt auch die Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten sowie die Umwidmung bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzter Gebäude bei anschließender Nutzung als Wohngebäude. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.

Wie wird gefördert?

Zinsverbilligte Darlehen in den ersten 10 Jahren bis EUR 50.000 pro Wohneinheit, Laufzeit 10, 20 oder 30 Jahre, 1-5 tilgungsfreie Anlaufjahre (je nach Darlehenslaufzeit), Zinsfestschreibung 10 Jahre, Auszahlung 100%, Bereitstellungsprovision ab 13. Monat nach Zusage in Höhe von 0,25% pro Monat.

Besonderheiten:

Geförderte KfW-Effizienzhäuser müssen eines der durch die KfW vorgegeben energetischen Niveaus erreichen. Zum Nachweis des energetischen Niveaus sind der Jahres-Primärenergiebedarf QP und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust HT` von einem Sachverständigen zu ermitteln. Das angestrebte KfW-Effizienzhaus-Niveau ist mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen.

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