Energieeffizient Sanieren (151/152)
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.
Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 oder 100 gemäß EnEV 2007
- Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen (Wärmedämmung der Außenwände, Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke, Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller,
Erneuerung der Fenster, Einbau einer Lüftungsanlage, Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe mindestens der Klasse B.)
Wie wird gefördert?
Zinsverbilligte Darlehen in den ersten 10 Jahren
- bis EUR 75.000 pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
- bis EUR 50.000 pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. -kombinationen
Laufzeit 10, 20 oder 30 Jahre, 1-5 tilgungsfreie Anlaufjahre (je nach Darlehenslaufzeit), Zinsfestschreibung 10 Jahre, Auszahlung 100%, Bereitstellungsprovision ab 13. Monat nach Zusage in Höhe von 0,25% pro Monat.
Besonderheiten:
Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten wird bei der Sanierung eines Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus ein Teil der Darlehenschuld (Tilgungszuschuss) erlassen.
Die geplante energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ist von einem Sachverständigen zu bestätigen.
Für die Baubegleitung, den Austausch von Nachtstromspeicherheizungen sowie die Heizungsoptimierung kann eine Sonderförderung in Form von Zuschüssen
direkt bei der KfW beantragt werden (Programm 431 "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung).
Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist grundsätzlich die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen für das Programm.




