Wohneigentumsprogramm (124)

Was wird gefördert?

Neubau oder Kauf eigengenutzter Häuser und Wohnungen durch natürliche Personen.

Wie wird gefördert? 

Zinsgünstiges Darlehen bis zu 30% der angemessenen Kosten, max. 100.000 Euro. Berücksichtigt werden folgende Kosten:

beim Bau:

  • Kosten des Baugrundstücks (wenn der Erwerb bei Antragseingang bei der KfW nicht länger als 6 Monate zurückliegt)
  • Baukosten einschließlich Baunebenkosten
  • Kosten der Außenanlagen

beim Erwerb:

  • Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten und eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten

Die Kosten des Vorhabens müssen in einem angemessenen Rahmen liegen und so bemessen sein, dass die daraus entstehenden Belastungen, insbesondere der Kapitaldienst und die Bewirtschaftungskosten, durch das Einkommen des Antragstellers auf Dauer gedeckt werden können.

Darlehenslaufzeit 20 oder 35 Jahre, Zinsen fest für 5, 10 oder 15 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Jahre (je nach Laufzeit), Auszahlung 100%, Bereitstellungszinsen 3,00% p.a. nach 4 Monaten und 2 Tagen ab Zusage.

Besonderheiten:

Beim Kauf bzw. Bau eines Eigenheimes werden in diesem Programm grundsätzlich nur die Kosten für die selbstgenutzte Wohnung mitfinanziert. Werden weitere Wohnungen im selben Objekt Angehörigen im Sinne - 15 Abgabenordnung unentgeltlich überlassen, können
die auf diese zusätzlichen Wohneinheiten im Investitionsobjekt entfallenden Kosten in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.

Unter der Programmnummer 134 kann auch die Finanzierung des Erwerbs von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften beantragt werden.

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