Wohnraum Modernisieren (141/155)
Was wird gefördert?
Das KfW-Programm "Wohnraum Modernisieren" unterstützt alle Träger von Investitionsmaßnahmen durch zinsgünstige Finanzierungsmittel, die Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand durchführen wollen (STANDARD). Darüber hinaus unterstützt werden alle Träger von Investitionsmaßnahmen, die Menschen unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen (ALTERSGERECHT UMBAUEN).
Standardmaßnahmen
Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden (bauliche Maßnahmen zur Gebrauchswertverbesserung und zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung baulicher Mängel, Erneuerung der Heizungstechnik sowie Maßnahmen nach Teilrückbau). Darüberhinaus werden verbesserte Außenanlagen von Mehrfamilienhäusern gefördert.
Altersgerecht Umbauen
Die geförderten Maßnahmen sollen eine der Mobilitätseinschränkung der Nutzer entsprechende Barrierereduzierung gewährleisten. Ziel ist es, insbesondere älteren Menschen innerhalb der angestammten Wohnung und des gewohnten sozialen Umfeldes eine weitgehend barrierefreie, zumindest jedoch barrierereduzierte Nutzung zu ermöglichen.
Gefördert wird/werden:
1. Barrierereduzierender oder -freier Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden/Schaffung von Bewegungsflächen
2. Barrierereduzierende oder -freie Anpassung des Wohnumfeldes sowie Schaffung von Gruppenräumen
3. Wohnflächenerweiterung/Wohnungsteilung
Wie wird gefördert?
Der Zinssatz wird während der ersten Zinsbindungsfrist (5 oder 10 Jahre) verbilligt. Darlehen bis max. 100.000 Euro pro Wohneinheit (Variante STANDARD) bzw. 50.000 Euro in der Variante ALTERSGERECHT UMBAUEN, Laufzeit bis 10, 20 oder 30 Jahre, Zinsfestschreibung für 5 oder 10 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Jahre, Auszahlung 96% (STANDARD) und 100% (ALTERSGERECHT UMBAUEN), Bereitstellungszinsen 3,00% p.a. nach 4 Monaten und 2 Tagen ab Zusage (STANDARD) bzw. ab dem 13. Monat nach Zusage (ALTERSGERECHT UMBAUEN).
Besonderheiten:
Bei der Durchführung von STANDARD-Maßnahmen sind u. a. die geltenden baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten.
Die förderfähigen Maßnahmen zum Altersgerechten Umbauen orientieren sich an der DIN E 18040, Teil 2 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen). Sie legt die Anforderungen an den Neubau fest. Da Maßnahmen im Gebäudebestand aufgrund der baulichen Gegebenheiten häufig nicht vollständig umgesetzt werden können, werden für Bestandsanpassungen Förderbausteine definiert. Diese sind in den Technische Mindestanforderungen für das Programm ALTERSGERECHTES UMBAUEN beschrieben.




