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Haftungshinweis:
Die Anlageberatung nach § 1 Abs. 1a Nr. 1 a KWG, die Anlagevermittlung nach § 1 Abs. 1a Nr. 1 KWG und die Abschlussvermittlung nach § 1 Abs. 1a Nr. 2 KWG 27.01.2010 BN & Partner Gruppe 4 erfolgen im Auftrag, im Namen, für Rechnung und unter der Haftung des dafür verantwortlichen Haftungsträgers BN & Partners Deutschland AG, Steinstraße 33, 50374 Erftstadt, nach § 2 Abs. 10 KWG. Die BN & Partners Deutschland AG verfügt über entsprechende Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

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Die Abgeltungsteuer

Paradigmenwechsel bei der Gestaltung der Anlagestruktur?

Im Rahmen unserer täglichen Anlageberatung wurden in der jüngeren Vergangenheit vermehrt folgende Fragen gestellt: Soll ich jetzt nicht mehr auf Zertifikate setzen, Aktien und Fondsanteile abstoßen und verstärkt Anleihen ins Depot holen?

Wahr ist, dass die am 06. Juli 2007 im Bundesrat beschlossene Unternehmensteuerreform (siehe auch Newsletter der Peetzke Steuerberatungsgesellschaft mbH) die Anlageberatung revolutioniert. Denn als Teil der Unternehmensteuerreform hat der Gesetzgeber auch die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen insbesondere durch die Einführung einer Abgeltungsteuer ab dem 01. Januar 2009 grundlegend neu geregelt.

Im Weiteren bieten wir Ihnen speziell zum Thema Abgeltungsteuer folgende Inhalte an:

A) Zusammenfassung-Abgeltungssteuer

B) FAQs - Abgeltungsteuer und Investmentfonds

C) Lösungsansätze


Hinweis:
Die Anlageberatung nach § 1 Abs. 1a Nr. 1 a KWG, die Anlagevermittlung nach § 1 Abs. 1a Nr. 1 KWG und die Abschlussvermittlung nach § 1 Abs. 1a Nr. 2 KWG erfolgen dagegen im Auftrag, im Namen und für Rechnung von BN & Partners Deutschland AG, Steinstraße 33, 50374 Erftstadt, nach § 2 Abs. 10 KWG. BN & Partners Deutschland AG besitzt für die vorgenannten Finanzdienstleistungen eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß §32 KWG.