Lösungsmöglichkeiten

Was Sie als Kunde tun können:

Mit Einführung der Abgeltungssteuer verändert sich also die Ausgangssituation bei der Anlageberatung. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, der Abgeltungssteuerproblematik im Rahmen der Anlagestrategie zu begegnen. Für beide Vorgehensweisen sind die persönliche Ausrichtung bzw. die langfristige Vermögensplanung des Kunden entscheidend. Bei der Prüfung der Anlagestrategie gilt es, mögliche steuerliche Faktoren gegenüber den individuellen Rendite-und Risikogesichtspunkten abzuwägen.

1. Kernportfolio

Beim Aufbau eines Kernportfolios wird das Vermögen auf eine Vielzahl breit gestreuter Investmentfonds verteilt. Das Ziel dabei ist, möglichst langfristig investiert zu bleiben und das Portfolio nicht ständig an die sich verändernden Märkte anpassen zu müssen, da durch die breite Streuung "Durststrecken" einzelner Produkte abgefedert werden können. Durch den Erwerb der Fondsanteile innerhalb des Kernportfolios vor dem 31. Dezember 2008 bleiben später realisierte Veräußerungsgewinne steuerfrei.

2. Core-Satellite-Strategie

Eine Abwandlung des reinen Kernportfolios stellt die sogenannte "Core-Satellite-Strategie" dar. Diese verbindet ein stabiles Kernportfolio ("Core") mit renditeorientierten Satelliten-Fonds, z.B. aus bestimmten Märkten oder Branchen. Solche "Exoten"weisen in der Regel höhere Renditechancen auf als breit gestreute Aktienfonds. Diese höhere Rendite ermöglicht eine gewisse Flexibilität im Rahmen der einzelnen Produkte, da die anfallende Abgeltungssteuer bei Umschichtungen leichter kompensiert werden kann. Die Gewichtung zwischen Kerninvestment und Satellitenfonds ist wiederum von den individuellen Faktoren Risikoneigung, Anlagehorizont oder Renditeerwartungen abhängig.

3. Dachfonds

Wer sich zwar nicht auf ein langfristiges Kernportfolio festlegen kann oder will, aber trotzdem den Steuervorteil durch ein rechtzeitiges Investment sichern möchte, dem bietet sich mit gemanagten Produkten, die eine aktive Verwaltung des Anlagevermögens mit steuerlichen Vorteilen verbinden, eine gute Lösungsmöglichkeit.

Zu solchen Produkten gehören beispielsweise Dachfonds. Diese investieren in einzelne Investmentfonds und garantieren so eine noch breitere Streuung als ein Investment in einen einzelnen Fonds bei gleichzeitig optimaler Chancenausnutzung an den sich verändernden Märkten. Ziel eines Dachfondsmanagers ist die Selektion der jeweils aussichtsreichsten Fonds innerhalb eines Anlagesegments. Damit haben auch Anleger, die eher kleinere Beträge anlegen möchten, die Möglichkeit, in ein breit gestreutes Portfolio zu investieren. Erfahrene Fondsmanager beobachten die Finanzmärkte und richten den Fonds unter Berücksichtigung der Marktsituation regelmäßig neu aus. Diese Neuausrichtungen auf Fondsebene werden von der Abgeltungssteuer nichterfaßt, so daßder Anleger trotz einer regelmäßigen Anpassung der Gewichtung in vollem Umfang von der Rendite des Fonds profitiert. Sofern er die Anteile an dem Dachfonds vor dem 31. Dezember 2008 erworben hat, sind die bei Verkauf der Anteile realisierten Gewinne nicht steuerpflichtig.

z.B. Oppenheim Global Flex Portfolio


Hinweis:
Die Anlageberatung nach § 1 Abs. 1a Nr. 1 a KWG, die Anlagevermittlung nach § 1 Abs. 1a Nr. 1 KWG und die Abschlussvermittlung nach § 1 Abs. 1a Nr. 2 KWG erfolgen dagegen im Auftrag, im Namen und für Rechnung von BN & Partners Deutschland AG, Steinstraße 33, 50374 Erftstadt, nach § 2 Abs. 10 KWG. BN & Partners Deutschland AG besitzt für die vorgenannten Finanzdienstleistungen eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß §32 KWG.