Die Abgeltungsteuer kommt!

Die Abgeltungssteuer kommt! Renditeverluste über 1% drohen! Muß das sein?

Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform, die am 1.1.2008 in Kraft tritt, wird auch die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen neu geregelt.

Ab 1.1.2009 werden alle Kapitalerträge mit 25% Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag (5,5%) und ggf. Kirchensteuer (8-9%) belastet. Betroffen sind besonders Aktienfonds-Anleger, die durch Umschichtungen ihr Portfolio an aktuelle Marktgegebenheiten anpassen. (Werden Anteile, die nach dem 1.1.2009 erworben wurden, mit Gewinn verkauft, belastet die Abgeltungssteuer die Rendite um bis zu 27,98%.)

Dies gilt für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden und insbesondere für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften - und zwar unabhängig von der Haltedauer. (Spekulationsfrist wird abgeschafft.)

Vor dem 31.12.2008 erworbene Wertpapiere werden aber weiter nach bisheriger Regelung besteuert! (Altbestandsschutz,d.h. Steuerfreiheit der Gewinne bleibt nach abgelaufener Spekulationsfrist bestehen.)

Für Anteile, die nach dem 1.1.2009 erworben werden, füllt bei späterem Verkauf die Abgeltungssteuer an.

Wichtig: Es besteht die Möglichkeit, dass der Stichtag für die steuerlichen Änderungen vorgezogen wird. Deshalb: Schnellstmöglich das Portfolio auf die neuen Rahmenbedingungen anpassen!

Sparerfreibetrag (750 EUR) und Werbungskosten-Pauschalbetrag (51 EUR) werden zusammengelegt und durch den Sparer-Pauschalbetrag ersetzt (801 EUR pro Steuerpflichtigem). Eine Geltendmachung der konkreten Werbungskosten ist zukünftig nicht mehr möglich.


Hinweis:
Die Anlageberatung nach § 1 Abs. 1a Nr. 1 a KWG, die Anlagevermittlung nach § 1 Abs. 1a Nr. 1 KWG und die Abschlussvermittlung nach § 1 Abs. 1a Nr. 2 KWG erfolgen dagegen im Auftrag, im Namen und für Rechnung von BN & Partners Deutschland AG, Steinstraße 33, 50374 Erftstadt, nach § 2 Abs. 10 KWG. BN & Partners Deutschland AG besitzt für die vorgenannten Finanzdienstleistungen eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß §32 KWG.