Riester Förderberechtigte
Förderberechtigt sind Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen:
- Arbeitnehmer mit versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis
- Auszubildende
- Rentenversicherungspflichtige Selbständige (z.B. Handwerker)
- Kindererziehende für die Dauer der Kindererziehungszeit (3 Jahre)
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Geringfügig Beschäftigte, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
und
- Landwirte
- Beamte, Richter, Berufssoldaten
- Bezieher von Arbeitslosengeld I und II.
- Bezieher einer Erwerbsminderungsrente (neu ab 2008)
sowie mittelbar zulageberechtigte Personen:
- Hierzu können Ehepartner von förderberechtigten Personen in den Genuss der Förderung kommen, auch wenn sie selbst nicht förderberechtigt sind.
Gerne stehen wir Ihnen für einen kostenlosen Riester-Renten-Vergleich zu Verfügung!


