Wohnriester

Neben Rentenversicherungen und Banksparplänen wird nun auch wieder die Anschaffung einer eigenen Immobilie gefördert. Mit dem so genannten "Wohn-Riester" wurde damit rückwirkend zum 1.Januar 2008 die Nutzung der Riesterförderung auch für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie möglich gemacht.

Riester-Verträge wurden bisher im Hinblick auf eine ergänzende Altersvorsorge abgeschlossen. Mit dem neuen Gesetz kann auch die eigene Immobilie als Altersvorsorge von der Riesterförderung profitieren. Angespartes Guthaben aus bestehenden Riester-Verträgen kann jetzt als Eigenkapital in die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie einfließen. Bis 2010 ist die Entnahme jedoch auf einen Betrag von mindestens 10.000 Euro beschränkt. Ab 2010 können auch geringere Beträge entnommen werden. Dabei muss aber entweder das gesamte angesparte Kapital abgezogen werden oder min. 25 % der Summe müssen in dem bestehenden Riester-Vertrag verbleiben. Auch die laufende Tilgung des Immobiliendarlehens ist möglich. Hierbei fließen die laufenden Spar- und Förderbeiträge nicht mehr in einen Riester-Vertrag, sondern direkt in die Finanzierung. Hierzu bedarf es speziell zertifizierter Finanzierungsprodukte, die derzeit von Banken und Bausparkassen entwickelt werden und jetzt nach und nach auf den Markt kommen. Zudem ist diese Form der Finanzierung auf Immobilien beschränkt, die nach dem 31.12.2007 erworben wurden.

Grundsätzlich werden nur in Deutschland liegende, rein selbstgenutzte Wohn-Immobilien gefördert, die den Hauptwohnsitz des Eigentümers bilden. Die maximale Förderung wird erzielt, wenn jährlich 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag fließen. Die jährliche Förderung setzt sich dabei zusammen aus dem Grundzuschuss von 154 Euro je Erwachsenem sowie 185 Euro je Kind. Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren werden, wird ein Kinderzuschuss von 300 Euro gewährt. Zusätzlich sind die Einzahlungen in Riesterverträge steuerlich absetzbar bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 EUR jährlich. Der Verkauf der Immobilie ist nach Nutzung der Förderung möglich, allerdings sollten bei einem Verkauf innerhalb der ersten 10 Jahre nach Eintritt in den Ruhestand die genutzten Spar- und Fördermittel binnen vier Jahren wieder in den Erwerb einer Wohnimmobilie oder in einen Vertrag zur Riester-Rente fließen. Andernfalls muss für diese Beträge eine erhöhte Steuer gezahlt werden.

Wie in der Sparphase bei der Riester-Rente werden auch beim Wohn-Riester die für die Finanzierung genutzten Beträge nicht versteuert. Erst zum Rentenbeginn unterliegen die über die Laufzeit in einem Wohnförderkonto geführten Sparbeiträge der Steuer. Nun hat der Immobilienbesitzer die Wahl, die Steuerlast in einer Summe zu zahlen oder nach und nach über einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren zu verteilen. Bei der Einmalbesteuerung gewährt der Staat jedoch einen Rabatt, da hier nur 70% der im Wohnförderkonto geführten Sparbeiträge der Steuer unterliegen.

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