Riester Zulagen
Mit folgenden staatlichen Zulagen können Sie rechnen, wenn Sie mit einem Riester-Vertrag Ihre Altersvorge ergänzen:
- Grundzulage: jährlich bis zu 154 EUR
- Kinderzulage: jährlich bis zu 185 EUR
- für ab 2008 geborene Kinder jährlich bis zu 300 EUR
Wichtig: Der Anspruch auf Zulage ist unabhängig von der Einkommenshöhe. Voraussetzung für die maximale Förderung ist jedoch die jährliche Einzahlung von 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag. Maximal werden Beiträge in Höhe von EUR 2.100 begünstigt. Fallen die Einzahlungen geringer aus, wird die Zulage entsprechend gekürzt. Insofern sind notwendige bzw. gewünschte Veränderungen der Sparrate (z.B. bei verändertem Einkommen, Geburt eines Kindes) dem Riestervertragsanbieter durch den Sparer anzuzeigen.
Mit einer entsprechenden Vollmacht wird der Vertragsanbieter die Zulagen jährlich automatisch für Sie beantragen und die gewährten Förderbeträge dem Riestervertrag gutschreiben, so dass sich der Riester-Sparer hierum nicht mehr selbst kümmern muss.
Mit unserem kostenlosen Riester-Renten-Vergleich erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Förderung.


