Arbeits-Rechtsschutz

28. Juli 2009 |

Die aktuelle Wirtschaftslage gefährdet nicht zuletzt den Bestand zahlreicher Arbeitsplätze. Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht über den Verlust von Arbeitsplätzen aufgrund von betriebsbedingten Kündigungen oder anderweitigen Rationalisierungsmaßnahmen berichtet wird. Im Falle des Verlustes des Arbeitsplatzes steht der Arbeitnehmer regelmäßig vor der Entscheidung, ob er sich gerichtlich hiergegen zur Wehr setzen soll oder nicht. Ein erheblicher Vorteil bietet in diesen Situationen das Bestehen einer Arbeits-Rechtsschutz-Versicherung. Ist der Arbeitnehmer rechtsschutzversichert, treffen ihn in der der prekären Situation einer Kündigung bei der Wahrnehmung seiner Rechte nicht noch die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Rechtsstreits.

Ist der Arbeitsplatz in Gefahr, kann eine Arbeitsrechtsschutzversicherung auch schon vor Ausspruch einer Kündigung Versicherungsschutz bieten. Droht der Arbeitgeber eine Kündigung an und sieht der Arbeitnehmer eine solche Kündigung aus gutem Grund als nicht gerechtfertigt an, besteht schon im Vorfeld einer Kündigung Versicherungsschutz für eine anwaltliche Beratung.

Zu beachten bleibt, dass der Versicherungsschutz in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten regelmäßig erst nach einer Wartezeit von drei Monaten nach Abschluss des Rechtschutzversicherungsvertrags greift. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist es daher ein frühzeitiger und vorausschauender Vertragsabschluss von Vorteil.

Köln, im Juli 2009

Severin Brinkmann
Rechtsanwalt
Klimek & Brinkmann Rechtsanwälte