Riester-Hybridtarife

18. Juni 2009 |

Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich bei dieser Art von Tarifen um eine Mischung aus einer klassischen Rentenversicherung und einer fondsgebundenen Rentenversicherung (Definitionen s.u.). In der öffentlichen Diskussion oder manchen Wirtschaftsmagazinen werden die Hybridtarife auch vereinfachend als fondsgebundene Riestertarife bezeichnet, was der Produktwahrheit aber nicht wirklich gerecht wird.

Die Kombination der beiden Vertragsvarianten ist nötig um die staatlich vorgeschriebenen Garantien zu erfüllen. Ein Teil Ihres Sparbeitrages fließt in eine konventionelle Rentenversicherung und somit in den Deckungsstock der Versicherung. Dieser Anteil stellt sicher, dass zu Beginn der Rentenphase mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen vorhanden sind.

Der verbleibende Teil des Sparbeitrages kann dann in eine frei wählbare Fondsanlage fließen. Hier stehen, je nach Angebot des Versicherers, unterschiedliche Investmentfonds zur Auswahl. In der Zwischenzeit ist die Angebotspalette von vielen Anbietern stark verbreitert worden, so dass für Sie sowohl Renten-, offene Immobilie-, Aktien- und sogar Garantiefonds zur Verfügung stehen. So besteht für Sie die Möglichkeit die Kapitalanlage exakt Ihren Bedürfnissen (Chance-/Risikoprofil) anzupassen. Dabei sollte die Auswahl der Fonds während der Laufzeit überwacht und bei Bedarf angepasst werden.

Zu Beginn der Rentenphase wird das angesparte Vermögen dann in eine klassische Rentenversicherung überfährt. Aus dieser werden dann die monatlichen Rentenzahlungen entnommen.

Definitionen

Rentenversicherung: Bei einer Rentenversicherung vertrauen Sie Ihr Erspartes dem Deckungsstock der Versicherung an. Ab Rentenbeginn werden dann die Rentenzahlungen - bestehend aus Garantie- und Überschussanteil - aus dem Deckungsstock des Versicherers entnommen.

Fondsgebundene Rentenversicherung:  Ihr Beitrag wird bei dieser Vertragsart aufgeteilt. Ein Teil des Beitrages wird für die nötige Absicherung  und den Risikobaustein verwandt. Der verbleibende, im Normalfall deutlich größere Sparanteil fließt dann in Investmentfonds. Diese geteilte Anlagestrategie wird mit Beginn der Rentenphase aufgehoben. Mit Erreichen des Renteneintrittsalters werden die Rentenzahlungen aus einer klassischen Rentenversicherung bezahlt.

Köln, im Juni 2009

Elmar Konrath
Dipl.-Volkswirt/ Bankkaufmann