Riester Rente - Überblick über die möglichen Vertragsarten

26. März 2009 |

Nicht nur bedingt durch die turbulenten Entwicklungen an den Aktienbörsen, sind die unterschiedlichen Riesterprodukte aktuell wieder verstärkt in den Fokus gerückt. Auch durch die mit den Produkten verbundenen Garantien, die staatliche Förderung (siehe FinanzInfo 12/2005) und die Verteilung der Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre ist die Attraktivität der Riesterverträge merklich angestiegen. Aus diesem Grund werden wir uns im Laufe des Jahres in einer kleinen Reihe mit dem Thema "Riestern" beschäftigen. Beginnen wollen wir in dieser Ausgabe mit einer Übersicht über die verschiedenen Tarifarten von Riesterverträgen. In den folgenden FinanzInfos werden wir dann jeweils eine Vertragsart detaillierter beleuchten. Unter dem Riester-Mantel lassen sich aktuell folgende Arten von Tarifen klassifizieren

  • Banksparverträge
  • Rentenversicherungen (Klassik)
  • Hybridtarife
  • Investmenttarife und
  • Wohnriestertarife

Banksparpläne: Das Prinzip der Banksparpläne ist denkbar einfach. Die Sparraten zuzüglich der staatlichen Förderung fließen in den Sparplan, bis zum Beginn der Rentenphase. Dann muss das angesparte Kapital entweder in einen Bankauszahlplan und ab dem 85. Lebensjahr in eine Rentenversicherung fließen oder Sie entschließen sich gleich zu Beginn der Rentenphase für eine Rentenversicherung.

Rentenversicherung: Riester-Rentenversicherungen sind die am besten verkauften Verträge der staatlich geförderten Altersvorsorge. Hier vertrauen Sie Ihr Erspartes dem Deckungsstock der Versicherung an. Ab Rentenbeginn werden dann die Rentenzahlungen - bestehend aus Garantie- und Überschussanteil - aus dem Deckungsstock des Versicherers entnommen.

Hybridtarife: Bei dieser Tarifart handelt es sich um eine Mischung aus klassischer und fondsgebundener Rentenversicherung. Ein Teil der Sparrate fließt - wie bei der klassischen Rentenversicherung - in den Deckungsstock der Versicherung, um die benötigten Garantien abzubilden. Der verbleibende Beitrag kann dann - abhängig von der jeweiligen Police - in die angebotenen Investmentfonds eingezahlt werden. Bei vielen Anbietern ist die Auswahl sehr groß, so dass Sie z.B. zwischen Aktien-, Renten- und Immobilienfonds wählen können. Ab Beginn der Rentenphase wandelt sich die Police dann in eine klassische Rentenversicherung, d.h. Ihr Erspartes fließt in den Deckungsstock des Versicherers, woraus die monatlichen Rentenzahlungen gespeist werden.

Investmenttarife: Wieder werden Ihre monatlichen Sparanteile aufgeteilt: Ein Teil, die Kapitalsicherungskomponente, erwirtschaftet die Garantie. Der andere Teil wird über einen Dachfonds in Aktien, Aktien-fonds und andere Wertpapiere investiert. Diese Anlagestrategie wird auch nicht mit Beginn der Rentenphase aufgehoben. Erst mit Erreichen des 85. Lebensjahres werden die Rentenzahlungen aus einer klassischen Rentenversicherung bezahlt.

WohnRiester: Die "neuen" Riester-Verträge zur Förderung von Wohneigentum wurden von uns bereits detailliert in der letzten FinanzInfo (02/2008) erläutert.

Köln, im März 2009

Elmar Konrath
Dipl.-Volkswirt / Bankkaufmann