Betriebsrentenstärkungsgesetz Teil 2
Das in 2017 beschlossene Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt im Wesentlichen am 1.1.2018 in Kraft. Ziel ist die Förderung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Unternehmen und die Schaffung von Anreizen zur zusätzlichen Altersversorgung für Beschäftigte mit geringem Einkommen. Es wurden etliche Detailänderungen vorgenommen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte dargestellt:
2) Änderungen bei der Riester-Förderung
Die Riester-Förderung wird einerseits verbessert, andererseits gibt es etliche Vereinfachungen. Herauszustellen sind folgende Punkte: Die Grundzulage wird ab 2018 von 154 € auf 175 € angehoben. Die erhöhte Zulage gilt auch für schon bestehende Verträge. Wird die Selbstnutzung einer steuerlich geförderten Wohnung aufgegeben, ist das Wohnförderkonto aufzulösen und zu versteuern.Die Besteuerung zu diesem Zeitpunkt kann u.a. vermieden werden, wenn der Zulageberechtigte eine Reinvestition in eine andere Wohnung oder einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag vornimmt. Bei Altersvorsorgeverträgen kann eine Kleinbetragsrente förderunschädlich durch eine Einmalzahlung abgefunden werden. Dieses Recht kann sich der Anbieter eines Altersvorsorgevertrags vertraglich zusichern.